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1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
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per Expressum auß, die Böhmische und Pfältz-
ische händel und sachen, und waß den<selben>
anhengt, Und weill Ihre Kaÿ[serliche] Maÿ[estät]
solche zu dempffen, Sich und Ihr Hauß in
schwäre Läste steckhen.Und wie obgedacht
etliche Ihre Erbländer zu Rückhe laßen
und Entrathen mü<e>ßen, So haben Ihre
Kaÿ[serliche] Maÿ[estät] Ihr die Erstattung der<ent>-
wegen aufgewanther Kriegs Uncosten
und Verursachten Schäden, beÿ den Ver<ur>-
sachern, Helffern und beförderern, So viel
derselben mit Ihrer Kaÿ[serlichen] Maÿ[estät] durch
andere Verträge oder sonst nicht al<be>-
reith Verglichen oder außgesöhnt, n<och>
weitern zu<.> suchen Vorbehalten.
Ferner ziehen auch Ihre Kaÿ[serliche] Maÿ[estät] auß die<ßer>
Amnistia etliche Persohnen und gü<.>ter, von
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